„Die Tätigkeit der Kontrollstelle für Weine dient nicht nur den Verbrauchern und Verbraucherinnen sondern auch dem Schutz der Südtiroler Weinwirtschaft vor unlauterem Wettbewerb und Missbrauch der geschützten Weinbezeichnungen“, informiert Handelskammerpräsident Michl Ebner.
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Weinmarktordnung, die strengere Vorgaben für die Erzeugung von
Qualitäts- und Landweinen vorsieht. Demzufolge braucht es eine
unabhängige Kontrollstelle, welche die Weinproduktion überwacht.
Das Gütesiegel für die kontrollierte Ursprungsbezeichnung DOC und die Landweinbezeichnung IGT bürgt für die Qualität und Herkunft der heimischen Weine. Über 98 Prozent der gesamten Weinbaufläche Südtirols sind dafür klassifiziert. Mit diesem Anteil nimmt Südtirol in Italien unangefochten den Spitzenplatz ein.
Auf Vorschlag des Konsortiums Südtiroler Wein und der Autonomen Provinz Bozen wurde die Kontrollstelle für Weine der Handelskammer Bozen vom italienischen Ministerium für Landwirtschaft kürzlich mit der Überwachung des Landweines „Mitterberg“ beauftragt.
Der vorgeschriebene Kontrollplan sieht eine detaillierte Überwachung der Weinproduktion vor. Kontrolliert wird bei den jeweiligen Weinbauern die Dokumentation der Eintragung in die Weinbaukartei und die jährlichen Traubenmeldungen sowie die Traubenmenge im Weinberg vor der Ernte.
In der Weinkellerei werden im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen die Qualität des Weines und dessen Rückverfolgbarkeit überprüft. Um die Nachvollziehbarkeit sämtlicher Produktionsschritte garantieren zu können, wird die Weinverarbeitung mit Hilfe einer nationalen Datenbank im Detail dokumentiert.
Auf der Internetseite der Handelskammer Bozen unter www.handelskammer.bz.it sind alle Informationen rund um die Kontrollstelle für Weine abrufbar.
Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Landwirtschaft der Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Christof Pichler, Tel. 0471 945 600, E-Mail: christof.pichler@handelskammer.bz.it.