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Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Klagen zweier Pfälzer Winzer gegen die Abgabe für die Gebiets-Weinwerbung und die deutsche Weinwerbung zurückgewiesen. Die mündliche Verhandlung fand bereits Anfang Dezember statt, die Urteile wurden heute bekannt.
Das Gericht kommt in der mehr als 70 Seiten umfassenden Urteilsbegründung zu dem Ergebnis, dass die gemeinschaftlich finanzierte Weinwerbung sowohl auf der nationalen Ebene als auch auf der Ebene der Pfalz verfassungsgemäß ist. Die Pfalzwein-Vorsitzende wertet dies als Bestätigung der Arbeit der Gebietsweinwerbung und sieht darin ein ermutigendes Signal für die Zukunft. „Die Richter in Koblenz bestärken die überwältigende Mehrheit der Weingüter und Winzergenossenschaften, die die Abgabe für sinnvoll und effektiv halten“, sagte sie. Besonders hob Riedmaier hervor, dass das Gericht die Notwendigkeit eines schlagkräftigen Gemeinschaftsmarketings ausdrücklich bejahe, weil einzelne Betriebe diese Arbeit nicht leisten könnten. Außerdem vertrete auch das Gericht die Ansicht, dass Image-Kampagnen und andere Aktionen der Gemeinschaftswerbung nicht nur den Flaschenwein-Produzenten, sondern auch den „Vermarktern der Rohware“ zugute kommen.