hajo_loackerBrüssel, Februar 2012
– Der Ständige Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) hat neue
EU-Vorschriften für „ökologischen Wein“ vereinbart, die in den kommenden
Wochen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Mit den neuen Bestimmungen,
die ab der Ernte 2012 gelten werden, dürfen Bio-Weinbauern den Begriff
„ökologischer Wein“ auf ihren Etiketten verwenden.

Die Etiketten müssen
außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der
Zertifizierungsstelle versehen sein. Auch die sonstigen
Kennzeichnungsvorschriften für Wein müssen eingehalten werden. Zwar gibt
es bereits Vorschriften für „Wein aus ökologischen/biologischen
Trauben“, diese beziehen sich allerdings nicht auf das
Weinbereitungsverfahren, d. h. das gesamte Verfahren von der Traube bis
zum Wein. Der Weinsektor ist der einzig Verbleibende, der nicht
vollständig von den EU-Vorschriften über die Normen des ökologischen
Landbaus gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfasst wird.

Foto: Hajo Loacker  biodynamischer Winzer (Tenute Loacker)

Nach der Abstimmung im
Ausschuss erklärte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloș: „Ich
freue mich sehr, dass wir uns endlich über dieses Dossier einigen
konnten, denn es war wichtig, einheitliche Regeln festzulegen, mit denen
ein klares Angebot für die Verbraucher sichergestellt wird. Das
Verbraucherinteresse an Bio-Produkten steigt mehr und mehr, und ich
freue mich, dass wir nun Vorschriften entwickelt haben, die – ebenso,
wie es bei anderen Bio-Produkten der Fall ist – klar zwischen
konventionellem und ökologischem Wein unterscheiden. So können
Verbraucher sicher sein, dass bei der Erzeugung jedes „ökologischen
Weins“ strengere Vorschriften befolgt wurden.“

Die neuen Vorschriften bieten den Vorteil
einer verbesserten Transparenz und eines höheren Erkennungswerts für

Verbraucher. Sie werden nicht nur die Lage auf dem Binnenmarkt
vereinfachen, sondern auch die Stellung von ökologischen Weinen aus der
EU auf internationaler Ebene stärken, da viele der anderen
Weinerzeugerländer (Australien, Chile, Südafrika, USA) bereits Normen
für ökologische Weine aufgestellt haben. Mit diesen neuen
Rechtsvorschriften ist der ökologische Landbau in der EU nun lückenlos
und alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden abgedeckt.

Mit den neuen
Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren
(Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt,
die in der Verordnung (EG) Nr. 606/2009
über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein bestimmt wurden.
So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die Entschwefelung
erlaubt sein, und der Sulfitgehalt in ökologischem Wein muss mindestens
30-50 mg/l unter dem in herkömmlichem Wein liegen (abhängig vom
Restzuckergehalt). Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten auch die
allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der Verordnung über
die GMO für Wein. Zusätzlich zu diesen Weinbereitungsverfahren muss
„ökologischer Wein“ natürlich außerdem aus ökologischen Trauben
hergestellt werden – wie in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt.

Hintergrund

Bisher gibt es keine Vorschriften für
oder Definition von „ökologischem Wein“ in der EU. Nur Trauben können
als „ökologisch/biologisch“ zertifiziert werden, und ausschließlich der
Vermerk „Wein aus ökologischen/biologischen Trauben“ ist derzeit
erlaubt.

Im Aktionsplan für ökologische
Landwirtschaft aus dem Jahr 2004 verpflichtete sich die Kommission zur
Festlegung von spezifischen Vorschriften für die ökologische
landwirtschaftliche Erzeugung, einschließlich der Weinbereitung. In
diesem Zusammenhang wurde das Forschungsprojekt „OrWine“ aus dem
6. Rahmenprogramm finanziert. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem
Projekt wurden im Ständigen Ausschuss für den ökologischen Landbau im
Juni 2009 erstmals Legislativvorschläge für die Definition von
ökologischem Wein vorgelegt, blieben jedoch blockiert und wurden im
Juni 2010 zurückgezogen. Die Arbeit wurde 2011 wieder aufgenommen, und
der Ausschuss gab am 8. Februar 2012 eine befürwortende Stellungsnahme
zu dem Entwurf ab.

Wesentliche Elemente der Vorschläge

Mit den neuen
Vorschriften für die ökologische Weinbereitung wird eine technische
Definition von ökologischem Wein eingeführt, die den ökologischen Zielen
und Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
des Rates über die ökologische/biologische Produktion entspricht. In
der Verordnung werden für ökologischen Wein genehmigte önologische
Techniken und Stoffe bestimmt.

Dazu gehören der zulässige Höchstgehalt an Sulfit,
der bei Rotwein auf 100 mg/l (150 mg/l bei herkömmlichem Wein) und bei
Weiß-/Rosé-Wein auf 150 mg/l (200 mg/l bei herkömmlichem Wein)
festgesetzt ist, wobei eine Abweichung von 30 mg/l zulässig ist, wenn
der Restzuckergehalt über 2 g/l liegt.

Weitere Informationen

MEMO/12/81