Die neue Regelung von "Herstellung, Verarbeitung und öffentlichem Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten" wurde als Dekret des Landeshauptmanns vom 2. April 2012, Nr. 10, im heutigen Amtsblatt (17. April 2012 – Nr. 16) veröffentlicht. "Wir haben mit diesem neuen Dekret den Bereich klar, kompakt, verständlich und EU-konform geregelt", erklärt Landesrat Hans Berger.
Im Unterschied zu den 24 Artikeln der derzeit noch geltenden Regelung
umfasst das neue Dekret elf Artikel. "Unsere bisherige Regelung ist
sehr detailliert. Mittlerweile sind jedoch europäische Vorgaben in
Kraft, nach denen wir uns nun ausrichten", so Landestierarzt Paolo
Zambotto. Bei der Überarbeitung der Regelung habe das Land nicht nur auf
die europäischen Vorgaben geachtet, sondern auch die mittlerweile große
Erfahrung auf diesem Gebiet mit berücksichtigt.
So umfasst die
neue Regelung klare Begriffsbestimmungen, beispielsweise was die
Direktvermarktung oder die Vertriebswege angeht. Festgeschrieben wird
unter anderem, dass die landwirtschaftlichen Produkte auch
auf Grundstücken erzeugt werden können, die in an Südtirol angrenzenden
Provinzen liegen, sofern diese zum landwirtschaftlichen Unternehmen
gehören.
Was die Anforderungen an Räume und Materialien für die
Lebensmittelverarbeitung angeht, orientieren sich die neuen Bestimmungen
an den Brüsseler Vorgaben. Klar geregelt werden die verschiedenen
Verkaufswege, auch neue Verkaufsmöglichkeiten werden vorgesehen. "Keine
Veränderungen gibt es in den aus der Sicht von Gesundheit und Hygiene
besonders heiklen Bereichen wie Eier, Frischmich und Frischfleisch",
betont Landestierarzt Zambotto.
(jw)