(lifepr) Achern, 14.11.2008 – Wie vielfach berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 4. November 2008 entschieden, dass bei Einhaltung einer deutlichen Qualität auch ein deutscher Wein künftig mit den Begriffen Réserve, Grand Réserve oder Privat-Reserve bezeichnet werden darf. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit eines Winzers aus Rheinland-Pfalz. Dieser legt bei der Herstellung seiner Weine einen eigenen Qualitätsstandard zu Grunde. Für "Réserve" unter anderem eine strikte Ertragsbegrenzung, hohes Mostgewicht und eine dreijährige Lagerung, sowie eine fünfjährige Lagerung bei Grand Réserve
Eine allgemeine europäische Regelung fehlt. Reserva, Gran Reserva, Riserva und Reserve sind jedoch bekannte Qualitätsbezeichnungen spanischer, italienischer, portugiesischer und österreichischer Weine. Diese Begriffe sind in diesen Ländern zugelassen und geregelt und damit EU-rechtlich geschützt. In Spanien, Italien und Portugal müssen so benannte Weine eine längere Fass- und Flaschenreifung aufweisen. In Österreich muss es sich um einen Qualitätswein mit Jahresangabe handeln, der mindestens 13 Vol.% Alkohol enthält, was auf dem Etikett angegeben sein muss. Die staatliche Prüfnummer wird bei Weißwein erst nach dem 15. März, und bei Rotwein erst nach dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres erteilt. In Frankreich ist Réserve die Bezeichnung für einen sehr lange, mindestens 20 bis 50 Jahre gelagerten, hochwertigen Wein, der bei der Herstellung von Champagner verwendet wird. Der Begriff ist in Frankreich nicht geregelt und geschützt und kann so auch für Weine aus anderen Mitgliedstaaten verwendet werden, was eines der Hauptargumente des Klägers war.
In Deutschland war die Verwendung "Réserve" oder ähnlich bisher nicht erlaubt. Achim Blau, Fachmann für Weinrecht beim Deutschen Weinbauverband: "Überlegenswert könnte nach diesem Urteil sein, sich auch in Deutschland auf genaue gesetzliche Begrifflichkeiten zu verständigen. Schon vor 15 Jahren haben wir dies versucht, was jedoch scheiterte." Bernhard Fischer, Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Waldulm: "Mit dem Begriff Réserve gibt es nun eine Kennzeichnung extra. Das Urteil erlaubt die Verwendung bei 'deutlicher Qualität'. Was aber ist deutliche Qualität? Hier fehlt noch eine genaue Definition. Auch könnte es den Verbraucher verwirren, der den Begriff nur bei ausländischen Weinen kennt. Hier gibt es Klärungsbedarf." Karl-Friedrich Seywald, Geschäftsführer der badischen Winzergenossenschaft Laufen: "Das Wein- und Bezeichnungsrecht ist sehr heikel und schwierig. Meist schränkt es stark ein. Positiv bei diesem Urteil ist, dass für gehobene Weine jetzt der Begriff "Réserve" verwendet werden darf. Doch denke ich nicht, dass er bei uns auf breiter Front Einzug hält, dazu fehlen uns die Historie und der Hintergrund." Beide Weinerzeuger wollen die zusätzliche Bezeichnung "Réserve" vorerst nicht verwenden, da sich mit "Edition" und "Selektion" schon Begriffe für eine gehobene Qualität etabliert hätten. Auch Peter Wohlfarth, Geschäftsführer des Badischen Weinbauverbands, äußert sich zurückhaltend: "Es herrscht nun zwar Rechtssicherheit, jedoch sind wir mit unseren Qualitätsbegriffen gut aufgestellt. Wir sollten Selbstbewusstsein zeigen und keine fremden Begriffe imitieren."
ds- press
Am Feldschlössel 26
D-77855 Achern