Das Gericht stellte fest, dass die Abgabe nicht gegen
höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht
verstößt. Es bestand daher keine Veranlassung, das Verfahren dem
Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Anders
als in den vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Urteilen zum
landwirtschaftlichen Absatzfonds und Holzabsatzfonds erfüllt die Abgabe
zum Deutschen Weinfonds nach Überzeugung des Gerichts die besonderen
Anforderungen an eine verfassungskonforme Sonderabgabe. Sie wird von
einer homogenen Gruppe erhoben. Diese Gruppe trifft auch eine
Finanzierungsverantwortung für die Sonderabgabe. Hierzu erklärt das
Gericht: „Im Unterschied zu den Bereichen der Land- und
Ernährungswirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft ist … im
Weinwirtschaftsbereich sehr wohl nach wie vor das vom
Bundesverfassungsgericht angeführte Erfordernis gegeben, erheblichen
Beeinträchtigungen entgegenzuwirken und spezifische Nachteile
auszugleichen, die die Gruppenangehörigen besonders betreffen“. Aus
Sicht des Gerichts ist eine Beeinträchtigung der deutschen
Weinwirtschaft im transnationalen Wettbewerb evident gegeben. Um
dieser entgegenzuwirken bedarf es eines sonderabgabenfinanzierten
Gemeinschaftsmarketings. „Es kann nicht angenommen werden, dass die
Weinwirtschaft die derzeit vom Deutschen Weinfonds erfüllten Aufgaben
selbst in ebenso effizienter Weise erfüllen könnte“, so die Richter in
ihrer Urteilsbegründung.
Auch ein Verstoß gegen höherrangiges Europarecht liege nicht
vor. Die Europäische Kommission habe die EU-Konformität mehrfach
geprüft und bejaht. Die Vorgaben des Europarechts ließen ausreichend
Spielraum, um eine effektive Absatzförderung für die heimischen
Erzeugnisse durchzuführen.
DWF-Vorstand Monika Reule zeigte sich über die klaren Aussagen
und die damit gegebene Eindeutigkeit des Urteils sehr erfreut. „Dieses
Urteil lässt an der Rechtmäßigkeit einer sonderabgabenfinanzierten,
gemeinschaftlichen Weinwerbung keinen Zweifel. Ein schlagkräftiges
Gemeinschaftsmarketing erfordert auch zukünftig eine Finanzierung, die
solidarisch von allen Kreisen der Weinwirtschaft getragen wird“, sagte
Reule.