LPA – Das Land gewährt weiterhin Beihilfen für Miete von Behältern und Lagerstätten sowie für Investitionen zur Lagerung von Weinerzeugnissen. Die Kriterien hat die Landesregierung leicht abgeändert.
Der immer noch andauernde coronabedingte Notstand wirkt sich weiterhin negativ auf die Südtiroler Weinwirtschaft und besonders auf die Marktlage aus und bedingt einen Bedarf an größeren Lagerkapazitäten. Die Landesregierung hat gestern (20. Juli) weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieses Sektors genehmigt, insbesondere für den Erwerb von Behältern zur Lagerung von Weinerzeugnissen und zur Erweiterung der Lagerkapazität durch Umbau oder Modernisierung von Strukturen.
„Bereits im vergangenen Jahr sind Maßnahmen gesetzt worden, um der negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern“, erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. „Die aktuelle Situation hat gezeigt, dass eine zeitlich begrenzte Verlängerung dieser Beihilfen notwendig ist.“ Auf seinen Vorschlag hin, hat die Landesregierung gestern beschlossen, die Beihilfen in leicht abgeänderter Form auch für das Jahr 2021 zu gewähren.
Investitionsförderung: Ansuchen bis 15. September möglich
Bei der Erweiterung der Lagerkapazität werden heuer Neuerrichtung von Lagerkapazitäten explizit ausgeschlossen. Die Lagerstätten, die umgebaut oder modernisiert werden können, müssen demnach schon bestehen. Um das Ansuchen für Investitionsförderungen einreichen zu können, ist anstelle der Baukonzession die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns oder eine beeidigte Mitteilung des Baubeginns notwendig. Abgeändert wurden auch die Mindestausgaben je Antrag der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von zwei bis zehn Millionen Euro, und zwar wurden sie von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert. Der Endtermin der Antragstellung für Investitionsförderungen ist heuer der 15. September.
Mietbeihilfen: Ansuchen bis Ende September
Neu bei den Mietbeihilfen ist, dass heuer bei einer Laufzeit von 18 Monaten zur Beitragsgewährung nur mehr die vollen Monate berücksichtigt werden. Der rechtsgültige Miet- oder Verwahrungsvertrag kann aber nun auch innerhalb von 30 Tagen ab Antragstellung nachgereicht werden. Der Endtermin der Antragstellung hat sich von 30. Dezember auf 30. September verschoben.
Um die beiden Landesbeihilfen können sich Unternehmen mit operativem Sitz in Südtirol bewerben, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Weinerzeugnissen tätig sind und nicht mehr als 250 Angestellte beschäftigen. Dabei darf der Jahresumsatz die 50 Millionen Euro nicht überschreiten beziehungsweise die Jahresbilanzsumme darf höchstens 43 Millionen Euro ausmachen. Die Beihilfeanträge sind im Landesamt für Obst- und Weinbau auf dem von diesem Amt erstellten Vordruck einzureichen.